Hat ein Arbeitgeber aufgrund einer Vereinbarung über eine stille Beteiligung den Arbeitnehmern Beteiligungskapital auf Beteiligungskonten gutgeschrieben, bewirkt bereits die Gutschrift den Zufluss von Arbeitlohn, wenn das Beteiligungskapital verzinst wird und die Gewinnanteile jeweils bei Fälligkeit mit der Lohnabrechnung an die … Weiterlesen
5. November 2010
von MargitSchunke
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