Nach geänderter Verwaltungsauffassung können Eltern Schulgeldzahlungen auch dann als Sonderausgaben geltend machen, wenn ihr Kind Vertragspartner der Schule ist und nicht sie. Das hat die Oberfinanzdirektion Münster in einem bundesweit abgestimmten Erlass klargestellt. Danach ist für den Sonderausgabenabzug entscheidend, wer … Weiterlesen
4. April 2011
von MargitSchunke
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