Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält dafür von den Eltern wiederkehrende Zahlungen wie eine Rente, muss das Kind nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs dafür keine Einkommensteuer zahlen. Der Pflichtteilsverzicht führt zu keinem entgeltlichen Leistungsaustausch und … Weiterlesen
11. Oktober 2010
von MargitSchunke
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