Steuerberaterin Margit Schunke

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4. April 2012
von MargitSchunke
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Erststudium: Aufwendungen nur als Sonderausgaben abzugsfähig

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Es sei zulässig, dass der Gesetzgeber die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich für einen Abzug als … Weiterlesen