Eine Personengesellschaft kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, wenn die bezogene Dienstleistung der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dient. So lautet der Tenor eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs. Nach der Meinung des Bundesfinanzhofs sind beispielsweise … Weiterlesen
24. Januar 2011
von MargitSchunke
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