Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht vom Versicherer!) eine höhere Pension verlangen kann, so ist dieser Betrag mangels Zuflusses nicht als Entschädigung begünstigt zu besteuern. … Weiterlesen
19. Mai 2011
von MargitSchunke
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