Im Jahresabschluss sind Gewinne nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind, also eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind. Nicht erforderlich ist, dass … Weiterlesen
10. Februar 2011
von MargitSchunke
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