Vermittlungsgebühren für fondsgebundene Lebensversicherungen sind keine vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei den Gebühren handelt es sich nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen vielmehr um Anschaffungsnebenkosten, die der Vermögens- und nicht der Erwerbssphäre zuzuordnen sind. Hintergrund Bei nach 2004 … Weiterlesen
7. September 2010
von MargitSchunke
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