Das Finanzamt lässt den Werbungskostenabzug für die Dauer des Leerstands nur dann zu, wenn der Vermieter seine Vermietungsbemühungen plausibel nachweisen kann. In einem vom Finanzgericht Thüringen entschiedenen Fall wohnte die Eigentümer-Familie im 2. Obergeschoss. Nach einer umfangreichen Sanierung zogen die … Weiterlesen
4. August 2011
von MargitSchunke
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