Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die seit 2007 verschärfte Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer als verfassungswidrig eingestuft, soweit für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Neuregelung verstößt insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, als die Aufwendungen auch … Weiterlesen
1. September 2010
von MargitSchunke
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