Die ringweise Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Verlustrealisierung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil die Veräußerung jeweils an einen Mitgesellschafter erfolgt und die Gesellschafter nach der Transaktion jeweils in gleicher Höhe wie zuvor beteiligt sind. Der Bundesfinanzhof stellte in … Weiterlesen
16. September 2011
von MargitSchunke
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