Unverzinste Verbindlichkeiten sind nach der gesetzlichen Regelung mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. Ist für ein Darlehen keine bestimmte Laufzeit vereinbart und kann dieses nach den Bestimmungen des … Weiterlesen
11. Februar 2011
von MargitSchunke
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