Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist oftmals schwierig. Daher ist bei Neuanstellungen ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Der Status wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund überprüft. Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung – … Weiterlesen
13. Januar 2014
von MargitSchunke
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