Eigentlich sollte die für die nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) relevante Umsatzgrenze von 500.000 EUR ab 2012 wieder auf die ursprünglichen 250.000 EUR abgesenkt werden. Damit hätten viele Unternehmer nicht mehr von dieser liquiditätsschonenden Möglichkeit – die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang … Weiterlesen
13. Januar 2012
von MargitSchunke
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