Die Erbschaftsteuer berücksichtigt grundsätzlich nur formwirksame, eigenhändig ge- und unterschriebene Testamente. Ausnahmsweise kann aber auch ein formunwirksames, zum Beispiel ein nur mündlich erteiltes Testament der Erbschaftsteuer zugrunde gelegt werden. Dies setzt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs voraus, dass es wirklich … Weiterlesen
2. März 2011
von MargitSchunke
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