Wohnungsbauunternehmen können Steuervorteile verlieren, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit um nicht begünstigte Tätigkeiten erweitern. Hierzu zählt auch das Geschäft der Stromerzeugung mittels Fotovoltaikanlagen. Im Hinblick auf die Förderung erneuerbarer Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht die Bundesregierung keine Rechtfertigung, die Tätigkeit des … Weiterlesen
9. Dezember 2011
von MargitSchunke
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