Bei bestimmten Bauleistungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er seinerseits Bauleistungen erbringt. Die Abgrenzung bereitet in der Praxis oftmals Schwierigkeiten. Für Bauträger hat der Bundesfinanzhof den Anwendungsbereich dieser Regelung nun eingeschränkt und die Ansicht der Finanzverwaltung in mehreren Punkten … Weiterlesen
14. Januar 2014
von MargitSchunke
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