Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können auch zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur bis zum Höchstbetrag von 1.200 EUR in Anspruch nehmen. Hinweis: Die Sichtweise der Vorinstanz, wonach der Höchstbetrag bei mehreren Haushalten … Weiterlesen
1. Dezember 2010
von MargitSchunke
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