Freistellungsaufträge, die Kapitalanleger ab 2011 erteilen, sind nur noch dann wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID-Nummer) des Kontoinhabers und ggf. auch die des Ehegatten enthalten sind. Sollte die Steuer-ID-Nummer aber nicht (mehr) bekannt sein, stellt sich die Frage, wie nun zu … Weiterlesen
9. Februar 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Freistellungsaufträge: Steuer-ID-Nummer verloren – was ist zu tun?