Bei Software handelt es sich nach Meinung des Bundesfinanzhofs selbst dann um ein immaterielles Wirtschaftsgut, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist. Die negative Folge: Ein gewinnmindernder Investitionsabzugsbetrag scheidet aus, da nur materielle bewegliche Wirtschaftsgüter … Weiterlesen
10. Februar 2012
von MargitSchunke
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