Ein Sparkassenmitarbeiter, der als Personalreserve (Springer) in insgesamt 14 Filialen eingesetzt wird, hat nur eine regelmäßige Arbeitsstätte. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen zugunsten des Steuerzahlers entschieden. In einem derartigen Fall ist der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, sich auf … Weiterlesen
22. August 2011
von MargitSchunke
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