Der Bundesfinanzhof hat in 2012 entschieden, dass Schuldzinsen grundsätzlich als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die bei der Anschaffung des Gebäudes aufgenommenen … Weiterlesen
7. Januar 2014
von MargitSchunke
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