Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Kapitalanleger die von den Banken einbehaltene Abgeltungsteuer auf Zinserträge vom Finanzamt ganz oder zum Teil erstattet. Voraussetzung ist u.a. eine Steuerbescheinigung der Bank. Die Vorlage eines Sparbuchs genügt nicht. Das hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt in einer … Weiterlesen
5. Oktober 2012
von MargitSchunke
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