Der Bundesfinanzhof kam unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass die Drei-Monats-Frist bei einer Fahrtätigkeit nicht gilt. Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit sind nur bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte auf die ersten drei Monate beschränkt. Bei … Weiterlesen
22. Juni 2011
von MargitSchunke
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