Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich hinsichtlich der Besteuerung von Scheinrenditen zu einer Kulanzregelung durchgerungen. Geprellte Anleger können die über Jahre angefallenen steuerpflichtigen Scheinrenditen im Veranlagungszeitraum der Insolvenz als Verluste geltend machen und gegebenenfalls ins Vorjahr … Weiterlesen
8. Oktober 2010
von MargitSchunke
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