Der Einkommensteuerbescheid wird grundsätzlich bestandskräftig, wenn die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist. Etwaige Änderungen sind dann nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Änderungsmöglichkeit besteht beispielsweise, wenn – wie im Fall des Finanzgerichts Münster – eine offenbare Unrichtigkeit … Weiterlesen
20. Juli 2011
von MargitSchunke
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