Der Bundesfinanzhof hat die Meinung der Verwaltung bestätigt, wonach die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen auch dann nur gekürzt abziehbar sind, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen. Allerdings dürften aus Gründen des Vertrauensschutzes … Weiterlesen
13. September 2011
von MargitSchunke
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