Sofern ein selbstständiger EDV-Berater den Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten geltend macht, hat er den Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit nachgewiesen, wenn der Zweck der Bewirtung mit „Planungsgespräch EDV-Anlage”, „PC-Beratung” oder „Kundengespräch” bezeichnet wird. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht Münster in … Weiterlesen
19. Oktober 2010
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Vorsteuerabzug: Zum Nachweis bei der Bewirtung potenzieller Kunden