Auffälligkeiten beim sogenannten Chi-Quadrat-Test berechtigen nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden. Zum Hintergrund Bei dem Chi-Quadrat-Test handelt es sich um … Weiterlesen
7. Dezember 2011
von MargitSchunke
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