Steuerberaterin Margit Schunke

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10. Dezember 2010
von MargitSchunke
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Offenlegung: Fristüberschreitung von 10 Sekunden kostet 50 EUR

Offenlegungspflichtige Gesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Erfolgt dies nicht, wird ein Ordnungsgeld festgesetzt, wenn die Offenlegung nicht innerhalb der durch Androhungsbescheid gesetzten Nachfrist von sechs Wochen erfolgt. Im Fall … Weiterlesen