Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Für das Geschäftsjahr 2012 läuft die Veröffentlichungsfrist somit zum 31.12.2013 ab. Im Vergleich zu den … Weiterlesen
17. Dezember 2013
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Jahresabschluss: Zur Offenlegung und Reform des Ordnungsgeldverfahrens