Beschäftigt ein Meinungsforschungsinstitut Telefoninterviewer gegen Honorar, haftet es für die nicht abgeführte Lohnsteuer. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln sind die Interviewer nämlich steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige anzusehen. In der Vergangenheit hatten Arbeits- und Sozialgerichte solche … Weiterlesen
18. September 2012
von MargitSchunke
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