Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Müllabfuhr keine haushaltsnahe Dienstleistung erbringt, sodass die Gebühren eines öffentlichen Versorgungsträgers nicht zu 20 % (Höchstbetrag von 4.000 EUR) absetzbar sind. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die eigentliche Leistung der Müllabfuhr … Weiterlesen
3. Mai 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten der Müllabfuhr nicht begünstigt