Die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben endet am 31.12.2011. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät daher den Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, eine Klärung ihres Kontos umgehend zu beantragen. … Weiterlesen
23. September 2011
von MargitSchunke
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