Zu den als Werbungskosten abzugsfähigen Arbeitsmitteln eines Lehrers können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich genutzt wird. Bei gemischt genutzten Arbeitsmitteln ist nach den Grundsätzen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs eine Aufteilung in … Weiterlesen
28. Januar 2011
von MargitSchunke
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