Ein privat angeschaffter Computer (Laptop) ist ein Arbeitsmittel und damit als Werbungskosten abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich der Erledigung dienstlicher Aufgaben dient und die private Mitbenutzung 10 % nicht übersteigt. Beträgt der private Nutzungsanteil hingegen mehr als 10 %, sind … Weiterlesen
18. Januar 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung