Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Lesung mit einer Theatervorführung vergleichbar ist. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Im Urteilsfall erzielte eine Autorin für Lesungen aus … Weiterlesen
17. Januar 2013
von MargitSchunke
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