In einem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall kaufte ein Ehepaar wegen einer Sehkrafteinschränkung der Frau ein sehr kontraststarkes Fernsehgerät. Die Aufwendungen erklärten die Eheleute in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen – letztlich aber ohne Erfolg. Die Kosten für ein Fernsehgerät … Weiterlesen
7. September 2011
von MargitSchunke
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