Beliefert ein Catering-Unternehmen Kindergärten mit warmem Essen und erbringt darüber hinaus zusätzliche Dienstleistungen, ist der Umsatzsteuersatz von 19 % anzuwenden. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell klargestellt. Nur bei Standardspeisen kommt es für die Abgrenzung zwischen ermäßigt zu versteuernden Lieferungen … Weiterlesen
16. Januar 2014
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Regelsteuersatz bei Verpflegungsleistungen für Kindergärten