Die zur Finanzierung des Insolvenzgelds von den Arbeitgebern allein aufzubringende und abzuführende Insolvenzgeldumlage ist ab dem 1.1.2013 auf 0,15 % gesetzlich festgesetzt worden. Im vergangenen Jahr lag der Umlagesatz noch bei 0,04 %. Durch die gesetzliche Festlegung der Insolvenzgeldumlage auf … Weiterlesen
18. Februar 2013
von MargitSchunke
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