| Das Finanzgericht Düsseldorf hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass Aufwendungen für die Ausrichtung sogenannter „Herrenabende“ wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden können. | Sachverhalt Eine Partnerschaft von Rechtsanwälten machte Aufwendungen für Herrenabende als Betriebsausgaben … Weiterlesen
3. Februar 2019
von MargitSchunke
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