Im letzten Jahr hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein angemessenes, eigengenutztes Wohnhaus unabhängig von der im Sozialrecht geltenden Verschonungsregelung bei der Ermittlung des eigenen Vermögens eines Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen ist. Nach der Verwaltungsauffassung ist dies nicht vorgesehen. Die Oberfinanzdirektion Münster … Weiterlesen
5. Juli 2011
von MargitSchunke
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