Das Sacheinlagenverbot gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im entschiedenen Fall war eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 500 EUR im Handelsregister eingetragen. … Weiterlesen
12. August 2011
von MargitSchunke
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