Das Entlassungsgeld eines Zivil- oder Grundwehrdienstleistenden ist kindergeldunschädlich, wenn dessen Dienst am 31. Dezember endet und das Entlassungsgeld noch in diesem Jahr ausgezahlt wird. Denn nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist das Entlassungsgeld in diesen Fällen nicht bei den Einkünften und … Weiterlesen
30. Januar 2011
von MargitSchunke
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