Die Vereinbarung von Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer steht grundsätzlich dem eigenen Gewinnstreben der GmbH entgegen und ist regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen, die beim Gesellschafter-Geschäftsführer zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt. Eine umsatzbezogene Zusatzvergütung kann aber steuerrechtlich ausnahmsweise anzuerkennen sein, wenn … Weiterlesen
10. März 2011
von MargitSchunke
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