Das mit einer Eigentumswohnung erworbene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage gehört nicht zur Gegenleistung für die Grunderwerbsteuer. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs stellt dieses Guthaben eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition dar, die nicht unter den Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes fällt. Diese Grundsätze … Weiterlesen
6. Juli 2012
von MargitSchunke
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