Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurde der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens, das die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger regelt, ab 2011 u.a. um folgende Punkte erweitert: Lieferung von Gegenständen, die in der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz aufgeführt sind … Weiterlesen
14. März 2011
von MargitSchunke
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