Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal 1.200 EUR) kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden – und zwar unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder … Weiterlesen
3. Februar 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar