Das Finanzministerium Schleswig-Holstein stellte aktuell klar, dass die Vereinfachungsregelung für die Frühstückskürzung in Höhe von 4,80 EUR auch bei den Gewinneinkunftsarten, also z.B. für Gewerbetreibende und Freiberufler, anzuwenden ist. Hintergrund Seit dem 1.1.2010 unterliegen Beherbergungsleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 … Weiterlesen
20. August 2010
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Auswärtstätigkeit: „Frühstücksregelung“ gilt auch für Selbstständige