Steuerberaterin Margit Schunke

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23. Oktober 2012
von MargitSchunke
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Umzug: Keine Werbungskosten für fiktive Mietentschädigung

Selbst wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umzieht, darf er keine fiktive Mietentschädigung als Werbungskosten abziehen, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil.   Im entschiedenen Fall waren Eheleute Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses in A. Aufgrund einer Versetzung des Ehemanns … Weiterlesen