Selbst wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umzieht, darf er keine fiktive Mietentschädigung als Werbungskosten abziehen, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Im entschiedenen Fall waren Eheleute Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses in A. Aufgrund einer Versetzung des Ehemanns … Weiterlesen
23. Oktober 2012
von MargitSchunke
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